Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Vereinskarte

§ 1 Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von der EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG (im Folgenden „EDEKA Südwest“), Edekastraße 1, 77656 Offenburg, durchgeführt und endet am 14.07.2024.

§ 2 Teilnahme

  1. Für die erfolgreiche Teilnahme muss im Zeitraum vom 03.06.2024 bis 14.07.2024 das Bewerbungsformular auf der Seite edeka-vereinskarte.de ausgefüllt und versendet werden.
  2. Eine Mehrfachbeteiligung einer Organisation ist nicht möglich.
  3. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name im Falle eines Gewinns in den unternehmenseigenen Medien (Print, social media oder online) der EDEKA Südwest veröffentlicht wird. Zusätzlich erklären sich die Preisträger damit einverstanden, dass im Rahmen der Preisverleihung Film- und Fotoaufnahmen getätigt und veröffentlicht sowie personenbezogene Daten honorarfrei für Marketingzwecke veröffentlicht werden können.
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§ 3 Gewinn

Unter allen Teilnehmern werden 20 Vereinskartenaktionen mit dem angegebenen Wunschmarkt verlost.

§ 4 Teilnahmeberechtigung

  1. Anmeldeberechtigt sind ausschließlich in Deutschland ansässige Organisationen. Dabei wird zwingend vorausgesetzt, dass die Organisation berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen.
  2. Bei der Anmeldung muss uns die Organisation deren gemeinnützigen Zweck glaubhaft nachweisen. Bei Vereinen reicht hierzu die Vorlage einer Kopie eines aktuellen Vereinsregisterauszuges aus.
  3. Nicht teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit politischem, extremistischem oder rein religiösen Hintergrund sowie Privatpersonen, juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und alle natürlichen und juristischen Personen, die zum mehrwertsteuerfreien Einkauf berechtigt sind.
  4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Spendenkartenprogramm.

§ 5 Ablauf

Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels mittels Losverfahren unter allen Teilnehmern ermittelt und im Falle eines Gewinns schriftlich per Mail unter der angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Im Fall einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung wird die Gewinnbenachrichtigung einmal wiederholt – bei erneuter erfolgloser Zustellung oder wenn sich die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innerhalb drei Tagen nach dem Absende Datum der ersten Gewinnbenachrichtigung meldet, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. EDEKA behält sich vor, in diesen Fällen eine Ersatzgewinnerin oder einen -gewinner zu bestimmen.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels / Änderung der Teilnahmebedingungen

  1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern die vorzeitige Beendigung durch manipulatives Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, behält sich die Veranstalterin eine Geltendmachung des dadurch entstandenen Schadens ausdrücklich vor.
  2. Ferner behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu ändern. Die jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist unter der Web-Adresse www.edeka-vereinskarte.de.

§ 7 Informationen zum Datenschutz

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts ist die oben genannte Veranstalterin des Gewinnspiels. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG, Datenschutzbeauftragter, Edekastraße 1, 77656 Offenburg, E-Mail: datenschutz@edeka-suedwest.de

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung des oben genannten Gewinnspiels verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO, sofern dies zur Durchführung eines Gewinnspielvertrages mit Ihnen erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Für die Daten der Gewinnerinnen und Gewinner bestehen steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen. Diese betragen gemäß § 147 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) für Buchungsbelege 10 Jahre und gemäß § 257 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für Geschäftsunterlagen 6 Jahre.

Im Rahmen der Abwicklung des Gewinnspiels werden Ihre Daten an folgende Dienstleister von uns weitergegeben:

–      Interne Organisationen der EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zum Stand der Speicherung Ihrer persönlichen Daten zu erhalten sowie Ihre gespeicherten Daten berichtigen zu lassen. Des Weiteren habe Sie das Recht auf Löschung Ihrer Daten. Eine weitere Teilnahme am Gewinnspiel ist dann jedoch nicht mehr möglich. Der Sperrungs-/Löschungswunsch ist an folgende E-Mailadresse zu richten: datenschutz@edeka-suedwest.de.

Sie können sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beschweren.

§ 8 Ausschluss von Teilnehmern

Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer vorsätzlich gegen diese Teilnahmebedingungen zu verstoßen oder das Gewinnspiel bzw. den Teilnahmevorgang zu manipulieren oder in sonstiger Weise unlauter zu beeinflussen versucht.

9 Haftung

Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, welche von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

Die Veranstalterin haftet insoweit weder für unmittelbare noch mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, entgangenes Geschäft, anfallende Kosten und Auslagen – unabhängig davon, ob solche Schäden bereits bei der Anmeldung zu diesem Gewinnspiel absehbar waren oder nicht.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.